Was ist eine beglaubigte Übersetzung und wofür wird sie benötigt
Übersetzer:innen, die bei einem Gericht vereidigt sind, sind von diesem ermächtigt, beglaubigte (bestätigte) Übersetzungen anzufertigen, die bundesweit anerkannt werden. Für eine Anerkennung im Ausland ist oft zusätzlich eine Apostille oder Legalisation erforderlich.
Die Übersetzenden bestätigen mit Stempel und Unterschrift die Vollständigkeit und Richtigkeit ihrer Übersetzung. Textra arbeitet mit kompetenten vereidigten Übersetzer:innen zusammen, die ihre Übersetzung vor der Ausfertigung von uns prüfen lassen.
Beglaubigte Übersetzungen werden vorwiegend von Behörden verlangt, die rechtssichere Dokumente benötigen.
Beispiele für Dokumente, die Sie bei Textra beglaubigt übersetzen lassen können
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Handelsregisterauszüge
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Satzungen und Gesellschaftsverträge
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(Medizinische) Gutachten und Bescheinigungen
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Schulische und akademische Zeugnisse und Diplome
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Gerichtsurteile
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Geburts-, Sterbe- und andere Personenstandsurkunden
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Ausweispapiere
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Steuer- und Rentenbescheide
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Arbeitszeugnisse
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Wie wird der Schutz Ihrer Daten bei Textra gewährleistet?
Datenschutz ist ein hohes Gut. Wir geben grundsätzlich keine Informationen an Dritte weiter, sofern wir nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind. Die von uns beauftragten Übersetzer:innen gehen sensibel mit den ihnen anvertrauten Informationen um und haben sich mit Vertraulichkeitserklärungen zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Auf Wunsch können wir Texte und Informationen über unseren eigenen, sicheren Server austauschen. Auch mit den Übersetzer:innen kann der Datenaustausch auf diese Weise erfolgen. Der Server befindet sich in unseren Räumen und ist gut gegen unbefugte Zugriffe geschützt.
Häufig gestellte Fragen
Textra bietet beglaubigte Übersetzungen in zahlreichen Sprachkombinationen mit Deutsch als Ausgangs- oder Zielsprache an. Fragen Sie Ihre Sprache bitte an.
Für in Deutschland erstellte beglaubigte Übersetzungen, die im Ausland verwendet werden sollen, wird in der Regel zusätzlich eine Apostille oder Legalisation benötigt. Auch dabei können wir Sie unterstützen.
Damit eine in Deutschland erstellte beglaubigte Übersetzung im Ausland anerkannt wird, muss sie von dem Gericht, bei dem der Übersetzer oder die Übersetzerin vereidigt ist, mit einer Apostille versehen werden. Dies kann von Ihnen oder von der übersetzenden Person veranlasst werden. Voraussetzung ist, dass der Staat, in dem die Übersetzung verwendet werden soll, das einschlägige Haager Übereinkommens vom Oktober 1961 unterzeichnet hat. Dazu gehören auch alle EU-Staaten. Für andere Staaten ist eine Legalisation erforderlich.
Die Übersetzung selbst nimmt nicht wesentlich mehr Zeit in Anspruch als eine unbeglaubigte Übersetzung. Da Behörden in der Regel noch verlangen, dass beglaubigte Übersetzungen in Papierform vorgelegt werden, kommt allerdings der Postweg hinzu. In sehr eiligen Fällen können wir Ihnen vorab einen Scan der beglaubigten Übersetzung zukommen lassen, was als vorläufige Form häufig akzeptiert wird.
Prinzipiell gibt es schon seit Jahren die Möglichkeit, rechtssichere und zertifizierte Vertrauensdienste wie digitale Zertifikate und elektronische Signaturen auch für beglaubigte Übersetzungen zu nutzen. Die meisten Behörden verlangen allerdings weiterhin Originale in Papierform, sodass sich diese digitalen Verfahren in Deutschland bisher nicht durchgesetzt haben. Wenn es schnell gehen muss, werden aber bis zum Eintreffen der Originale häufig Scans der beglaubigten Übersetzungen akzeptiert.
In der Regel fordern Behörden nicht, dass die Originale den beglaubigten Übersetzungen beigeheftet werden. Es genügt meistens, eine Kopie des Originals mit der Übersetzung zu verbinden.
Da zu beglaubigende Dokumente meist nicht in digitaler Form vorliegen und häufig diverse Elemente wie Siegel, Stempel und Gebührenmarken enthalten, deren Texte ebenfalls übersetzt oder erwähnt werden müssen, ist die Übersetzung schwerer zu kalkulieren. Wir kalkulieren die Kosten gemeinsam mit unseren Übersetzer:innen und unterbreiten Ihnen im Anschluss ein unverbindliches Angebot.
Ihre Vorteile mit Textra als Übersetzungsbüro
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Kompetente Ansprechpartner
Bei Textra steht Ihnen ein erfahrenes Team mit Rat und Tat beiseite.
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Zuverlässiger und schneller Service
Und freundlich sind wir auch. Unsere Kunden kommen gerne wieder.
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Beglaubigte Übersetzungen in zahlreiche Sprachen
Von kompetenten beeidigten Kolleg:innen.
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Garantierte Vertraulichkeit
Unser Büroteam und unsere Übersetzer:innen behandeln Ihre persönlichen Daten sorgfältig und garantiert vertraulich.
Unsere Arbeitsweise bei beglaubigten Übersetzungen
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Sie lassen uns Ihr Dokument zukommen
Gerne als Scan, den Sie uns per E-Mail oder über das Kontaktformular zusenden können. Sie haben aber auch die Möglichkeit, in unserem Büro vorbeikommen.
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Angebot und Auftragsbestätigung
Wir erstellen Ihnen ein Angebot. Wenn Sie den Auftrag als Privatperson erteilen, bitten wir Sie um Vorkasse.
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Klärung von Details
Sollen wir ein Dokument übersetzen, das nicht in lateinischer Schrift verfasst ist, sondern zum Beispiel in kyrillischer oder arabischer Schrift, bitten wir Sie um Angabe der lateinischen Schreibweise der wichtigen Eigennamen und klären etwaige weitere Fragen.
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Lieferung der Übersetzung
Sobald die Übersetzung (in der Regel mit beigehefteter Kopie des Originals) fertig ist, können Sie sie entweder bei uns abholen oder wir senden sie Ihnen per Post